Anwalt für Strafrecht in Seligenstadt

Wer als Beschuldigter oder auch als Opfer am Strafverfahren beteiligt ist, ist gut beraten, wenn er schnell juristische Unterstützung in Anspruch nimmt. Besonders für Beschuldigte im Strafverfahren kann die anwaltliche Vertretung von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens sein: Das gilt nicht nur im vorbereitenden Ermittlungsverfahren, sondern auch bei der Verhandlung vor Gericht bzw. im Strafprozess selbst. Anwaltlich nicht vertretene Beschuldigte begehen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zum Beispiel durch ein unbedachtes Wort bei der ersten polizeilichen Vernehmung Fehler, die später im Strafverfahren auch mit anwaltlicher Hilfe nur schwer wieder zu korrigieren sind.

Wenn es darum geht, das Strafverfahren schon von Anfang an in die richtigen Bahnen zu lenken, steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Stüwe-Mathijssen zur Seite, die im Strafrecht nicht nur ihren Master (LL.M.) absolviert, sondern auch promoviert hat. Durch ihre kompetente und erfahrene Strafverteidigung lassen sich Schwierigkeiten mit den Ermittlungsbehörden von Beginn an vermeiden. Dabei steht bei der Verteidigung neben dem Fachwissen und der Spezialisierung auch die Empathie und das Vertrauen im Mittelpunkt. Denn gerade im Strafprozess ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger ein entscheidender Schlüssel.

Warum sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen?

Durch die Bestellung eines Strafverteidigers eröffnen sich Ihnen von Beginn an weitreichende Optionen im Ermittlungsverfahren und möglichen Strafprozess, so zum Beispiel durch die Möglichkeit der Akteneinsicht, die nach dem Willen des Gesetzgebers nach § 140 der Strafprozessordnung als direkte Mitwirkung im Strafverfahren gilt. Auch hier steht Ihnen unsere Sozietät im Bereich Strafrecht in Seligenstadt zur Seite, um Ihre Interessen mit dem notwendigen Fachwissen und langjähriger Erfahrung zu vertreten. Wir betreuen und begleiten Sie als Strafverteidiger nicht nur vor Gericht, sondern insbesondere auch im gesamten Ermittlungsverfahren, mit anderen Worten von der ersten Vorladung der Polizei bis zur Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder Urteil. Polizisten und andere Ermittlungsbeamte sind darauf geschult, Vernehmungen mit Beschuldigten erfolgreich durchzuführen. Dieser Expertise sollten Sie als juristischer Laie nicht allein gegenübertreten.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht

Im Bereich Strafrecht betreut Sie im Großraum Seligenstadt, Rodgau und Umgebung Rechtsanwältin Dr. Stüwe-Mathijssen. Dabei liegen die Schwerpunkte unserer Sozietät auf den folgenden Bereichen:

  • Körperverletzungsdelikte (Körperverletzung mit / ohne Todesfolge)
  • Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (insbesondere Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme)
  • Eigentumsdelikte (insbesondere Diebstahl, Raub, Erpressung, räuberische Erpressung, Unterschlagung, Sachbeschädigung)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Drogendelikte, Drogenmissbrauch, Verstöße gegen das BtMG, Verkauf von Drogen)

Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen das Leben

Körperverletzungsdelikte richten sich mittelbar oder unmittelbar gegen die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen. Dazu zählen beispielsweise die einfache Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die schwere Körperverletzung – und auch die fahrlässige Körperverletzung, die besonders häufig im Straßenverkehr anzutreffen ist.
Als Straftaten gegen das Leben gelten der Totschlag und bei Vorliegen bestimmter sog. Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke auch der Mord.

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Straftaten gegen die persönliche Freiheit richten sich gegen die Freiheit einer oder mehrerer Personen, z.B. im Rahmen einer Geiselnahme oder einer anderweitigen Freiheitsberaubung, aber auch die einfache Nötigung, die ebenfalls häufiger im Straßenverkehr geschieht (zu dichtes Auffahren, Lichthupe) fällt unter diesen Begriff.
Je nach Umfang und etwaiger Folgen drohen empfindliche Strafen, die durch eine rechtzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts verhindert oder abgemildert werden können.

Betäubungsmitteldelikte (BtMG)

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) kann nicht nur durch das Inverkehrbringen von Drogen vorliegen, sondern auch durch zahlreiche andere Tathandlungen wie zum Beispiel durch den Anbau, die Herstellung, das Schmuggeln oder auch die kostenfreie Weitergabe von Drogen. Der Gesetzgeber erfasst dabei eine lange Liste an Betäubungsmitteln: Diese umfasst Substanzen wie Ecstasy, Heroin und Kokain, aber auch sogenannte „weiche“ Drogen wie Cannabis in den unterschiedlichen Konsumformen.

Eigentumsdelikte, Raub und Erpressung

Eigentumsdelikte richten sich gegen das Vermögen bzw. das Eigentum einer anderen Person. Klassisches Delikt aus diesem Bereich ist der Diebstahl oder, wenn zur Wegnahme das qualifizierende Merkmal der Gewalt tritt, auch der Raub bzw. der schwere Raub, der räuberische Diebstahl oder die räuberische Erpressung. Ebenfalls zugehörig zu den Eigentumsdelikten sind die Straftatbestände des Betrugs und der Untreue, die je nach Schwere der Tat mit hohen Freiheitsstrafen sanktioniert werden können.

Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht beauftragen?

Obwohl zunächst grundsätzlich in Deutschland kein Anwaltszwang gilt, ist ein Anwalt für Strafrecht existenziell wichtig, um Ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können. Dies gilt insbesondere überall dort, wo Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden, aber auch dann, wenn jemand zum Opfer einer Straftat geworden ist und als Geschädigter zum Prozessbeteiligten wird.

Grundsätzlich steht jedem Beschuldigten nach § 137 der Strafprozessordnung das Recht auf Verteidigung zu, und zwar von Anfang an. Es ist schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung wichtig und sinnvoll, sich von einem Strafverteidiger beraten und betreuen zu lassen, um etwaige Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Wenn Sie vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage machen sollen, wenden Sie sich unbedingt zuvor an einen Rechtsbeistand, um vorab durch Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und ausführliche Beratung mit dem Strafverteidiger in Erfahrung bringen zu können, welche Handlungsalternativen Ihnen zur Verfügung stehen. Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir: Je früher Sie als Beschuldigter anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, umso erfolgversprechender ist im Anschluss die Strafverteidigung im Strafprozess.


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Verurteilungen strafrechtlicher Art können schnell zur existenziellen Bedrohung werden – für Beschuldigte steht dann oft viel auf dem Spiel. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Haftstrafe droht. Hier sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass das Verfahren auch ohne anwaltliche Hilfe zu Ihren Gunsten ausgeht. Genauso sollten Sie nicht ohne anwaltliche Unterstützung einer Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder durch den Richter nachkommen. Denn unüberlegte Äußerungen können sich äußerst nachteilig auf den Fortgang des Strafverfahrens auswirken und sind nur schwer zu revidieren.

Wenden Sie sich für schnelle juristische Hilfe im Bereich Strafrecht in Seligenstadt an uns, damit wir den Weg für Ihren Freispruch ebnen, Freiheits- oder Geldstrafen verhindern oder, falls Sie sich nachweislich schuldig gemacht haben, jedenfalls minimieren können.

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